Sozialversicherungsreform – Die Richtung stimmt!

Mit zügigem Tempo schreitet die Reform der österreichischen Sozialversicherung voran – aus 21 Trägern werden 5. Eine Strukturreform wird schon lange diskutiert. Die Richtung stimmt also, wenn auch einzelne Adaptierungen das Paket jetzt noch abrunden müssen. 

Schlankere Verwaltungsstrukturen und ein optimierter Mitteleinsatz – damit folgt die Regierung einer langjährigen Forderung des Wirtschaftsbundes. Grundstein der Reform ist das 5-Träger-Modell, bestehend aus der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Darüber steht ein schlanker Dachverband, der frühere Hauptverband. 

Ein bekanntes Sprichwort besagt: Dort wo gehobelt wird, fallen Späne. Naturgemäß entstehen bei Zusammenlegungen anfänglich Reibungsverluste und Spannungen. Auch mit Fusionskosten ist zu rechnen. Das steht außer Zweifel. Doch werden Aufgaben sinnvoll gebündelt und Prozesse effizient gestaltet, so wird die Reform am Ende des Tages den Beitragszahlern – den Betrieben und deren Mitarbeitern – zu Gute kommen. Erste positive Auswirkungen werden schon jetzt deutlich, beispielsweise durch die geplante Senkung des Unfallversicherungsbeitrages von derzeit 1,3 % auf 1,2 % mit 1. Jänner 2019. Das bringt den Unternehmen eine Ersparnis von rund 100 Millionen Euro. 

Ein Kernelement der SV-Reform ist die Modernisierung der Selbstverwaltung. Wichtig ist uns, dass am Erfolgsmodell Selbstverwaltung festgehalten wird. Selbstverwaltung ist eine liberale Idee – Freiheit vom Staat, die Versicherung der Versicherten. Mit der aktuellen Reform wird die Selbstverwaltung weiterentwickelt, nämlich in Richtung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern (Parität). Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Arbeitgeber werden den Beitragszahlungen angepasst. Mit diesem partnerschaftlichen Ansatz stehen wir nicht alleine da: Deutschland macht es vor. Dort ist ein paritätischer Ausgleich auf Augenhöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung seit jeher Realität. 

Nach der Begutachtungsphase passierte die Regierungsvorlage im Oktober den Ministerrat. Noch vor Weihnachten werden die erforderlichen Beschlüsse im Nationalrat und Bundesrat erfolgen. Mit 1. Jänner 2019 soll die Reform in Kraft treten. 

Abseits der Sozialversicherungsthematik konnte der Wirtschaftsbund mit der seit 1. September 2018 geltenden Flexibilisierung der Arbeitszeit bereits große Erfolge erzielen – eine Win-Win-Situation für Unternehmerinnen und Unternehmer, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Standort Österreich. Auf unserer Agenda für die Zukunft stehen zudem an vorderster Stelle Entbürokratisierungsmaßnahmen und Entlastungen für die Wirtschaft im Rahmen der anstehenden Steuerreform. Wir werden uns auch weiterhin mit voller Kraft für unsere Betriebe und Österreichs Wirtschaft einsetzen!

Gastkommentar von René Tritscher, Generalsekretär Österreichischer Wirtschaftsbund.